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ausgewählte Fachgebiete

* Die Angaben stellen keine Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkte im Sinne des § 7 BORA dar, sondern beschreiben die Gebiete anwaltlicher Tätigkeit im Allgemeinen.

 

Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man das Recht der Arbeitsverhältnisse. Es umfasst Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie das Arbeitsschutzrecht. Das Arbeitsrecht ist in beachtlichem Umfang nicht gesetzlich normiert, sondern wurde durch richterliche Rechtsfortbildung im Rahmen der Rechtsprechung weiterentwickelt.

Im Rahmen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts beraten wir sowohl den einzelnen Arbeitnehmer als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Im Rahmen des Konfliktmanagements verhandeln wir mit Arbeitgebern und Betriebsräten um sozialverträgliche Regelungen zu finden. Bei einer ganzheitlichen Beratung entwickeln wir mit dem Arbeitgeber zusammen maßgeschneiderte Vergütungs- und Arbeitszeitsysteme einschließlich Teilzeit- und Abfindungsregelungen.
 

Bankrecht

Das Bankrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Banken zu ihren Kunden sowie der Banken zum Staat und der Banken untereinander. Hierzu gehört das Recht der Darlehensvergabe- und Rückzahlung, die Bankenaufsicht und vieles anderes. Wir beraten unsere Mandanten vor allem bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der Banken. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten sowohl bei der Erlangung als auch bei der Freistellung von Genehmigungen durch die Bankenaufsicht.
 

Erbrecht

Erbrecht ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Schicksal des Vermögens eines Verstorbenen betreffen. Dabei kann es sich sowohl um Gelder, Immobilien als auch ganze Unternehmen handeln. Im Rahmen von ausführlichen Beratungen sind wir für unseren Mandanten darauf bedacht, bereits frühzeitig maßgeschneiderte Lösungen, insbesondere bei einer in Betracht kommenden Unternehmensnachfolge, zu finden. Auf diesem Gebiet arbeiten wir eng mit regionalen Notaren zusammen.
 

Europarecht

Dem Europarecht kommt in Zeiten der Globalisierung immer größere Bedeutung zu. Das Europarecht umfasst die einheitlich für das Gebiet der europäischen Union erlassenen Rechtssätze und Richtlinien. Teilweise sind die Richtlinien direkt anzuwenden, teilweise werden sie in inländisches Recht transformiert. Das Europarecht beeinflusst heutzutage beinahe jedes Rechtsverhältnis, da auch das nationale Recht grundsätzlich europarechtskonform auszulegen ist.

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit berücksichtigen wir selbstverständlich den Einfluss des Europarechts und stimmen unsere Tätigkeiten darauf ab.
 

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht ist eines der am häufigsten benötigten Rechtsgebiete. Sobald zwei Personen gemeinsam ein Ziel verfolgen, bilden sie im Zweifel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auf welche die entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Wir liefern unseren Mandanten eine umfassende Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Modellen und Konstruktionen bis hin zum Aufbau einer gesamten Holdingstruktur mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland.
 

Immobilienrecht

Wir beraten im Bereich des Grundstücks- und Maklerrechts in allen rechtlichen Fragen bei der Durchführung von Bau- und Erschließungsprojekten. Dabei wird naturgemäß das Makler- und Bauträgerrecht Schwerpunkt. Die Betreuung erfolgt dabei in allen rechtlichen Fragen, die die Projektierung, die Errichtung und der Vertrieb des Objekts aufwerfen.
 

Insolvenzrecht

Im Rahmen des Insolvenzrechts beschränkt sich unsere Tätigkeit neben der Anmeldung von Forderungen für unsere Mandanten hauptsächlich auf die Sanierung angeschlagener Unternehmen durch vergleichsweise Schuldenbereinigung.
 

Kapitalanlagerecht

Umfasst wird sowohl das Recht der Kapitalanleger als auch das Recht der Kapitalanlagegesellschaften. Für beide sind wir tätig. Kapitalanleger unterstützen wir vor allem bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Anlagegesellschaften und Banken sowie Anlagevermittlern, wenn sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass Fehler bei der Anlagevermittlung oder der Betreuung der Vermögensanlage aufgetreten sind. Kapitalanlagegesellschaften beraten wir bei der Entwicklung neuer Produkte, beginnend bei der Ausarbeitung der Vertragswerke bis hin zur Prüfung und Gestaltung von Kapitalanlageprospekten. Letzteres wird u.a. aufgrund der Vermögensverkaufsprospekteverordnung immer wichtiger.
 

Mietrecht

Das Mietrecht gliedert sich in das Allgemeine, das Wohnungs- und das Gewerberaummietrecht. Mieter unterstützen wir nicht nur bei Problemen während des Mietverhältnisses, sondern beraten vor allem vor Abschluss langfristiger (Gewerbe-) Mietverträge. Eigentümern sind wir bei der Durchsetzung von mietvertraglichen Ansprüchen, sei es Mietzins, Nebenkosten oder Räumungsansprüche behilflich. Für Wohnungsverwaltungsunternehmen entwickeln wir individuelle Konzepte zur schnellen und sicheren Durchsetzung von Rechten gegenüber den Mietern der verwalteten Objekte. Selbstverständlich erstellen wir auf Wunsch individuelle Mietvertragsmuster.
 

Öffentliches Baurecht

Bereits wegen der Berührung zum Immobilien- und zum privaten Baurecht befassen wir uns auch mit der Durchsetzung der Genehmigung privater und öffentlicher Bauvorhaben Wir begleiten unsere Mandanten von der Antragstellung über die Verhandlung mit Behörden und Nachbarn erforderlichenfalls bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Genehmigungserteilung. Die Tätigkeit umfasst die Wahrung der Interessen des Mandanten in der Bauleitplanung, in der Normenkontrolle von Bebauungsplänen und Satzungen, bei Maßnahmen der Sicherung der Bauleitplanung und bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, gerade auch im Hinblick auf den Nachbarschutz. Auch im Streit mit Behörden und Nachbarn hat es sich bewährt, bereits durch vorgerichtliche Konfliktbearbeitung zu schlichten und zeit- und kostenintensive Prozesse möglichst zu vermeiden.
 

Privates Bau- und Architektenrecht

Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts betreuen und vertreten wir Bauherren, Werkunternehmer und Architekten sowohl bei der Vorbereitung wie auch bei der Durchführung von Bauvorhaben.

Dazu gehört die Gestaltung oder Prüfung der Vertragswerke, die baubegleitende juristische Betreuung der Mandanten sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von deren Ansprüchen. Im Vordergrund steht dabei stets die für den Mandanten kaufmännisch und wirtschaftlich günstigste Problemlösung und nicht die Konfliktverschärfung. Weil im Baurecht die Überlastung der Gerichte und die Abhängigkeit der Entscheidung von Sachverständigen-Gutachten zu einer Verzögerung der Verfahren geführt haben, sind wir bemüht, für unsere Mandanten gerade in den typischen Streitfällen über Mangelansprüche und Vergütung kooperative und zukunftsorientierte Lösungen zu finden, bevor das Bauvorhaben in die gerichtliche Konfrontation mündet. Dabei zeigt die Erfahrung, dass wegen der Vielzahl der Parteien am Bau und der Zeitvorgaben schon die baubegleitende Beratung die Kooperation fördern und die Konfrontation vermeiden hilft. Kann ein rechtliches Problem auf diese Weise nicht vermieden oder gelöst oder ein berechtigter Anspruch des Mandanten nicht außergerichtlich durchgesetzt werden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gleichermaßen gerichtlich.
 

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist die Gesamtheit aller Steuern betreffenden Rechtsätze. Es untergliedert sich in das Allgemeine Steuerrecht und das Recht der einzelnen Steuern, z. B. Einkommens-, Umsatz-, Gewerbesteuer sowie das Steuerverfahren und das Steuerstrafrecht. Unsere Beratung bezieht sich dabei vor allem auf die Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld der Entstehung der einzelnen Steuertatbestände. Hierzu arbeiten wir auch mit lokalen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
 

Urheberrecht

Das Urheberrecht umfasst alle Rechtsnormen die ein individuelles, geistiges Werk schützen sollen. Es ist vornehmlich im Urheberrechtsgesetz geregelt. Umfasst werden Urheberpersönlichkeitsrechte (Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, Recht auf Unterlassung einer Entstellung) und Verwertungsrechte (z. B. Vervielfältigung und Aufführung). Das Urheberrecht hat in letzter Zeit vor allem aufgrund der einfachen Verbreitung und damit oft auch Verletzung über neue Medien wie das Internet immer mehr an Bedeutung gewonnen. Wir unterstützen unsere Auftraggeber dabei allumfassend sowohl in Bezug auf vorbeugenden vertraglichen Urheberschutz als auch bei der Inanspruchnahme von Urheberrechtsverletzern sowie der Abwehr ungerechtfertigter Inanspruchnahmen.
 

Vergaberecht

Wir beraten bei der Vorbereitung, Ausarbeitung und Durchführung von Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir vertreten sowohl Bieter wie auch öffentliche Auftraggeber in gerichtlichen Verfahren der sogenannten primären und sekundären Rechtsschutzes.
 

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht umfasst sowohl die zivil- als auch die strafrechtlichen Aspekte des Straßenverkehrs, selbstverständlich auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten.

Unsere Beratung und Vertretung umfasst in Ordnungswidrigkeitsverfahren sowohl die Vertretung gegenüber der Verwaltungsbehörde als auch die Vertretung vor Gericht. Dabei achten wir darauf, dass auch wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse für unsere Auftraggeber erzielt werden. In Verkehrsunfallsachen betreuen wir unsere Mandate ebenfalls vollumfassend, sowohl in zivilrechtlicher- als auch strafrechtlicher Hinsicht. Für kleine und mittelständische Unternehmen, deren Tätigkeit die Überlassung von Fahrzeugen an Mitarbeiter und/ oder Kunden umfasst, entwickeln wir Vertragsmuster welche sicherstellen, dass die Haftungsrisiken sowohl zivilrechtlich als auch für Ordnungswidrigkeiten minimiert werden.
 

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht stellt die Gesamtheit der die öffentliche Verwaltung betreffenden Rechtsnormen dar. Es umfasst sowohl das Verwaltungsprivatrecht als auch das Verwaltungsrecht im engeren Sinne. Verwaltungsprivatrecht kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Träger öffentlicher Verwaltung in privatrechtlichen Rechtsformen handelt (z. B. Stromversorger und Abwasserbeseitigung). Das Verwaltungsrecht im engeren Sinne gliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil sowie das Verwaltungsprozessrecht. Der besondere Teil umfasst das Beamten-, das Polizei-, das Bau-, das Gemeinde- und viele weitere Rechtsgebiete.

Wir beraten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sowohl Privatpersonen und Firmen als auch die Verwaltung selbst. Häufig anzutreffen sind Fragestellungen im Rahmen des öffentlichen Baurechts (Bauvorbescheide, Baugenehmigungen) oder im Rahmen von Baumaßnahmen der öffentlichen Hand (Straßenbau einschließlich Schutzmaßnahmen) oder der Errichtung von Ver- und Entsorgungsanlagen (Anschluss- und Benutzungszwang, Umlagen).
 

WEG- Recht

Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften umfasst sowohl Fragen der Entstehung dieser, insbesondere die Aufteilung des Grundbesitzes in einzelne Einheiten, ferner das Mit- und Gegeneinander der Gemeinschaft sowie Rechte und Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters gegenüber der Gemeinschaft und anders herum. Wir beraten und vertreten dabei sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch Verwaltungsgesellschaften und statten beide, sofern gewünscht, mit notwendigen Mustern und Anleitungen aus. Wir beraten Bauträger bei der Aufteilung sanierter oder neu erstellter Wohn- und Geschäftshäuser nach WEG. Auf Wunsch nehmen wir beratend an Wohnungseigentümerversammlungen teil.
 

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht umfasst insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (UWG und GWB). Geregelt werden der Umgang mit unlauteren Wettbewerb sowie z. B. unzulässige Einschränkungen der freien Preisbildung. Zum Wettbewerbsrecht gehört auch das Kartellrecht. Wir unterstützen unseren Mandanten vor allem darin, sich gegenüber unlauteren Wettbewerbern durchzusetzen und diesem Einhalt zu gebieten sowie wehren unberechtigte Anschuldigungen gegenüber unseren Mandanten durch Mitbewerber ab.
 

 

* Die Angaben stellen keine Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkte im Sinne des § 7 BORA dar, sondern beschreiben die Gebiete anwaltlicher Tätigkeit im Allgemeinen.