Actio Prinzip und Vergütung
Unser Name ist Programm. Er kommt aus dem römischen Recht und bedeutet aus dem Lateinischen übersetzt: Anspruch, Handlung, Klage, Anspruch auf Gewinnanteil.
Zu vorderst steht daher der Mandant und dessen
Anspruch
Hierzu prüfen wir gewissenhaft und so objektiv als möglich die Sach- und Rechtslage und besprechen mit dem Mandanten dessen Zielvorstellungen. Sofern sich die Zielvorstellungen des Mandanten mit der Sach- und Rechtslage nicht vereinbaren lassen, raten wir zu einem taktischen bzw. gestalterischen Vorgehen, wie sich diese zukünftig verwirklichen lassen können. Stellt sich heraus, dass die Ziele des Mandanten somit von der Sach- und Rechtslage getragen werden, raten wir ihm zum nächsten Schritt, zur
Handlung
Das von uns empfohlene Vorgehen orientiert sich dabei immer an wirtschaftlich sinnvollen Lösungen. Dabei versuchen wir ganzheitliche Lösungsansätze zu entwickeln und insbesondere bei der Unternehmensberatung auch die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. In der Konfliktberatung gehört hierzu i.d.R. ein außergerichtlicher Streitbeilegungsversuch gegenüber dem Gegner unserer Mandanten. Führt dieser zum Erfolg, ist das Ziel erreicht. Ist dagegen mit dem Gegner keine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erzielen, empfehlen wir im nächsten Schritt die
Klage
Zur Klage gehört selbstverständlich nicht nur die Titulierung des Anspruchs, sondern auch dessen Durchsetzung. Dazu bieten wir vorrangig unsere hochspezialisierten Zwangsvollstreckungsabteilungen, empfehlen aber ggf. auch die Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern, z. B. zur Einholung von Auskünften von Wirtschafts- und Informationsdiensten oder Detekteien.
Sofern unsere Mandantschaft selbst verklagt ist, bestimmt sich unser Handeln ebenfalls nach der von uns geprüften Sach- und Rechtslage, mithin des Anspruchs. Stehen die Chancen gut, wird gekämpft. Bestehen hingegen Unsicherheiten, werden zeitnah wirtschaftlich sinnvolle (Vergleichs-) Lösungen gesucht. Bei strikter Beachtung des vorgenannten Prinzips ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, im Rahmen der Beratung und Vertretung auf Dauer erfolgreich zu sein. Dies bedeutet einen direkten Gewinn der Mandantschaft. Hierauf basiert der
Anspruch auf Gewinnanteil
Dazu gehört auch die Vergütung der Rechtsanwälte. Eine ausschließlich direkte Gewinnbeteiligung am Erfolg des Mandanten (quota-litis-Vereinbarung) ist deutschen Rechtsanwälten nach dem Standesrecht verboten. Aus diesem Grund versuchen wir mit unseren Kunden von Anfang an maßgeschneiderte Vergütungsmodelle mit größtmöglicher Kostentransparenz zu vereinbaren. Dazu stehen verschiedene Modelle zur Verfügung.
Für Erstberatungen sollen bereits bei der Terminsvereinbarung Beratungspauschalen ausgehandelt und im ersten Besprechungstermin fixiert werden. Das gesetzlich normierte Vergütungsmodell ist die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung orientiert sich dabei am Gegenstandswert und der Tätigkeit des Anwalts. Auch hierzu können wir den Mandanten, welche ihr Interesse und den Gegenstandswert definieren können, von Anfang an sagen, welche Kosten auf sie zukommen.
Für komplexere Sachverhalte bzw. unterschiedliche Streitgegenstände, die sich erwartungsgemäß weiterentwickeln oder streitwertunabhängig einmal mehr und einmal weniger Aufwand erfordern, bieten wir auch leistungsorientierte Stundensatzvergütungen an. Die Höhe des Stundensatzes bemisst sich u.a. an der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dem Beratungsvolumen.
Oft genutzt - insbesondere von mittelständischen Unternehmern - werden sog. Dauerberatungsverträge, bei welchen die Mandantschaft monatlich eine gewisse Stundenzahl als Fixum bezahlt und quartalsweise eine Abrechnung bzw. Kontrolle erfolgt.
Schließlich gibt es die Möglichkeit zur Vereinbarung sog. Pauschalvergütungen, welche sich bei klar definierten und umrissenen Aufgabenstellungen, bspw. die Fertigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. anbieten. Im Einzelnen berät Sie hierzu Ihr Rechtsanwalt vor Ort gerne.