Das Actio System basiert auf der Idee, die Vorteile von sog. Großkanzleien mit einer entsprechend hohen fachlichen Kompetenz und überregionalen Präsenz mit den Vorteilen von regional verbundenen, inhabergeführten mittelständischen Kanzleien, nämlich hohe Flexibilität und Effektivität sowie größtmögliche Unabhängigkeit und individuell persönliche Betreuung vor Ort zu verbinden.
Umgesetzt wird dieses System, indem sich einzelne etablierte Kanzleien in deutschen und europäischen Großstädten unter dem Namen Actio zusammenschließen, sich intern hohen Qualitätsstandards und Fortbildungsverpflichtungen unterwerfen, fachlich organisieren und austauschen, andererseits jedoch extern voneinander unabhängig und rechtlich selbstständig bleiben. Anders ausgedrückt. Der Mandant schließt ausschließlich mit der jeweiligen Actio-Rechtsanwaltspartnerschaft in seiner Stadt einen Beratungsvertrag. Soweit die Beratung dies erfordert und er dies auch wünscht, kann die Actio-Rechtsanwaltspartnerschaft und damit auch der Mandant schnell und unkompliziert weitere Actio-Rechtsanwälte in anderen Städten zu Rate ziehen bzw. beauftragen, wozu auf kurze und klare Kommunikationswege unter den jeweils selbstständigen Rechtsanwaltskanzleien zurückgegriffen werden kann.
Ziel des Actio Systems ist es, dem Rechtsuchenden umfassende und persönliche Beratung in allen wesentlichen, vor allen Dingen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsgebieten zu gewährleisten, wozu regional, überregional als auch bei Bedarf international schnell, zuverlässig und effektiv gehandelt werden kann.
Zur Umsetzung des Actio Systems wurde u.a. die Actio Marke etabliert.
Actio ist ein rechtlich geschütztes Warenzeichen und versteht sich als juristische Marke. Dies ist seit der Aufhebung des Werbeverbotes nach den berufsrechtlichen Standesvorschriften erlaubt. Demnach wird in den jeweils rechtlich selbstständigen Rechtsanwaltspartnerschaften vor Ort nicht nur Rechtsberatung geboten, sondern werden unter dem einheitlichen corporate identity auch juristische Seminare und Vorträge veranstaltet sowie Formulare und Bücher etc. herausgegeben. Verantwortlich für den Inhalt bzw. die individuelle Beratung und Vertretung ist jedoch immer der konkret benannte bzw. für sie auftretende Rechtsanwalt.